Beiladungsspediteur
Spediteur, der keine eigene Sammelladung zusammenstellt, sondern sein Gut in den Verkehr eines anderen Sammelladungsspediteurs mit einbringt.
Beiladungsspediteur
Spediteur, der keine eigene Sammelladung zusammenstellt, sondern sein Gut in den Verkehr eines anderen Sammelladungsspediteurs mit einbringt.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.