Ausfuhrerstattung
engl. export refund
Die Ausfuhr von Waren in Drittländer, in denen die Preise im Allgemeinen unter den Weltmarktpreisen liegen, wird durch Erstattungen ermöglicht, die den jeweiligen Preisunterschied zwischen Welt- und Binnenmarkt ausgleichen sollen.
(Vgl. Abschöpfung)