Beschlagnahme
engl. confiscation, seizure, sequestration
Unter Beschlagnahme versteht man die Entziehung oder Beschränkung der Verfügungsgewalt über einen Gegenstand. Sie kann einerseits zur Durchsetzung staatlicher Belange (z. B. Zollrecht, Gesundheitsrecht, gewaltsame Inbesitznahme im Krieg) und andererseits zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Pfändung, Arrest, einstweilige Verfügung) dienen. Die Beschlagnahme stellt immer eine Verfügung von hoher Hand dar.
Beschlagnahme ist in der Güterversicherung eine „ausgeschlossene Gefahr“, kann jedoch z. B. im Rahmen einer Beschlagnahmeklausel wieder eingeschlossen
werden.
Weitere Informationen / Allgemeine Versicherungsbedingungen:
TIS-Startseite > Transportversicherung > DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004
> Beschlagnahmeklausel (11 KB)