Arrest
engl. arrest
Auf Antrag des Gläubigers einem Urteil vorgreifende gerichtliche Maßnahme zwecks Sicherung der späteren Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners.
Arrest
engl. arrest
Auf Antrag des Gläubigers einem Urteil vorgreifende gerichtliche Maßnahme zwecks Sicherung der späteren Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.