Überliegezeit
Liegezeit eines Seeschiffes, die über die in der Charterpartie vereinbarte Lade- und Löschzeit hinausgeht. Für die Überliegezeit ist durch den Befrachter an den Verfrachter als Entschädigung ein Überliegegeld zu zahlen.
Überliegezeit
Liegezeit eines Seeschiffes, die über die in der Charterpartie vereinbarte Lade- und Löschzeit hinausgeht. Für die Überliegezeit ist durch den Befrachter an den Verfrachter als Entschädigung ein Überliegegeld zu zahlen.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.