Befrachter
engl. shipper

Er ist der Vertragspartner des Verfrachters (Seefrachtführer), mit dem er den Seefrachtvertrag abschließt (vgl. Charterer).

Meistens verwendet man den Begriff bei Charterverträgen. Der Befrachter entspricht dem Absender bei anderen Verkehrsmitteln. In der Binnenschifffahrt ein Unternehmer -in der Regel ohne eigene Schiffe- der im eigenen Namen mit großen Verladern Verträge abschließt und die Ladung Binnenschifffahrtsfirmen (Partikulieren) zuführt.