Verbotskunde, Teilverbotskunde

Verbotskunde und Teilverbotskunde sind Begriffe aus den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) vor dem 1.7.1998.

Integrierender Bestandteil dieser alten ADSp war eine Speditionsversicherung, der sogenannte SVS/RVS. Nur derjenige Spediteur durfte sich auf die ADSp berufen, der eine solche oder gleichwertige Versicherung für alle Speditionsaufträge abgeschlossen hat. Dadurch fiel die summenmäßige Haftungsbegrenzung der ADSp weg und wurde ersetzt durch Versicherungsschutz bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme. Die Prämie für die Speditionsversicherung, die sowohl Sachschäden als auch Vermögensschäden deckte, zahlte allerdings der Auftraggeber des Spediteurs. Deswegen stand ihm das Recht zu, diesen Speditionsversicherungsschutz ganz oder teilweise zu untersagen. Er erklärte sich zum sogenannten Verbotskunden. Dann blieb es bei der eingeschränkten Haftung des Spediteurs nach den ADSp. Während beim generellen Verbot überhaupt kein Versicherungsschutz nach SVS/RVS bestand, konnte der Auftraggeber durch das Teilverbot den Versicherungsschutz für Warenschäden „verbieten“, den für Vermögensschäden aber aufrechterhalten. Eventuelle Güterschäden mussten über eine eigene Warentransportversicherung des Auftraggebers versichert werden.