Vermögensschäden
engl. pecuniary loss, financial loss

Ein Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht. Man spricht bei diesen Schäden auch von den sogenannten „reinen“ Vermögensschäden. Gemeint sind hier etwa Ersatzansprüche aus entgangenem Gewinn, aber auch wegen finanzieller Verluste z. B. auf Grund verspäteter Anlieferung georderter Waren. Davon abzugrenzen sind die sogenannten Güterfolgeschäden, die auch „unechte“ Vermögensschäden genannt werden. Hierbei handelt es sich um Ersatzansprüche, die als Folge eines Sachschadens zusätzlich entstehen.