Incoterms, International commercial terms

Internationale Regeln für die einheitliche Auslegung der in Außenhandelsgeschäften üblichen Vertragsformeln. Sie werden von der ICC in Paris herausgegeben und enthalten exakte Regelungen (=Klauseln) für Außenhandelsverträge über den Gefahren- und Kostenübergang vom Verkäufer auf den Käufer und u. a. auch, wann eine Transportwarenversicherung abzuschließen ist.

Weitere Informationen:
TIS-Startseite > Transportversicherung > Incoterms



Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.

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