Handelsgesetzbuch (HGB)
engl. German Commercial Code, commercial code

Für die Transportversicherung ist der vierte Abschnitt (Frachtgeschäft), fünfte Abschnitt (Speditionsgeschäft) und sechste Abschnitt (Lagergeschäft) des vierten Buches (HGB) maßgeblich. Der Abschnitt über die Seeversicherung (fünftes Buch, Abschnitte eins bis zehn) sind aufgrund der sehr ausführlichen Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS) von geringerer Bedeutung und wurden seit einiger Zeit nicht mehr überarbeitet.

Weitere Informationen / Download – Gesetze, Übereinkommen, Regularien:
TIS-Startseite > Transportversicherung > HGB (4. Buch) – Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts