Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen von 1919 (ADS 1919)
engl. German General Rules of Marine Insurance

Die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen sind im Jahr 1919 herausgegebene Bedingungen für Seeversicherungsverträge und ersetzen die seeversicherungsrechtlichen Regelungen des HGB (§§ 778-900), soweit diese abdingbar sind. Die ADS 1919 sind in Abschnitte gegliedert:

Der erste Abschnitt enthält allgemeine Bestimmungen für Kaskoversicherungen und Güterversicherungen.

Im zweiten Abschnitt sind die Spezialregelungen der Kasko- und Güterversicherung enthalten. Die Güterversicherung wird seitdem in den ADS Güter 1973, 1984 und 1994, den Bestimmungen für die laufende Versicherung sowie den dazugehörigen DTV-Klauseln geregelt. Seit dem 01.07.1999 werden für die Güterversicherung vom GDV unverbindlich die DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004 empfohlen.