Allgemeine Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen (AGNB)

Diese Regelung, nach der sich Güternahverkehrsunternehmer u. a. gegen alle Schäden zu versichern hatten (s. Güterhaftpflicht im Nahverkehr), ist durch die Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz, 01.07.1998) ersetzt worden.



Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.

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