Güterhaftpflicht
engl. carrier's liability
Die Güterhaftpflicht ist seit dem 01.07.98 für Transporte innerhalb Deutschlands in den §§ 407 - 450 des HGB abschließend geregelt. Eine Unterscheidung zwischen Güternah- und Güterfernverkehr erfolgt nicht mehr.
(Vgl. Frachtführer-Haftpflichtversicherung)