Güterhaftpflicht
engl. carrier's liability

Die Güterhaftpflicht ist seit dem 01.07.98 für Transporte innerhalb Deutschlands in den §§ 407 - 450 des HGB abschließend geregelt. Eine Unterscheidung zwischen Güternah- und Güterfernverkehr erfolgt nicht mehr.

(Vgl. Frachtführer-Haftpflichtversicherung)



Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.

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