Werkverkehr

Werkverkehr ist Güterkraftverkehr eines Unternehmens für eigene Zwecke, mit eigenen Gütern und mit eigenem Fuhrpark . Im Rahmen des Werkverkehrs dürfen keine Güter für Dritte gegen Entgelt transportiert werden. Im Güterkraftverkehrsgesetz definiert der Gesetzgeber in §1 die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Versicherungsschutz ist über eine Werkverkehrsversicherung möglich.