Veranstaltungsausfallversicherung, Theaterausfallversicherung

Sonderzweig der Transportversicherung; versichert gelten Schäden, die durch Ausfall, Abbruch oder Änderung einer Veranstaltung als Folge eines versicherten Ereignisses, welches nicht durch den Versicherungsnehmer beeinflusst werden kann, entstehen.