Tatbestandsaufnahme (TA)

Beweismittel im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus Güter- und Transportmittelschäden. Die Tatbestandsaufnahme ist eine schriftlich aufgenommene Feststellung des Sachverhaltes. Sie findet häufig bei Bahn- und Posttransporten Anwendung.