Streckengeschäft
engl. third-party deal

1. Handel mit Waren, die das Lager des Zwischenhändlers nicht berühren, sondern unmittelbar vom Erstlieferanten an den Abnehmer geliefert werden. Die Begleichung der Rechnung wird dabei vom Besteller übernommen.

2. Form des Eigengeschäfts, wobei im eigenen Namen Waren für einen Handelspartner beschafft werden, diese aber direkt vom Lieferanten zum Handelspartner fließen. Der dabei entstehende Mengenrabatt kann als Preisvorteil an die Handelspartner weitergegeben werden.