Standby-Akkreditiv, Beistandsakkreditiv
engl. standby L/C

Diese Form des Akkreditivs findet überwiegend im US-Handel Anwendung. Es ist in seiner Art der abstrakten Zahlungsverpflichtung (Garantie) sehr ähnlich. Dem Begünstigten wird für den Fall der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers ein Zahlungsanspruch eingeräumt, der üblicherweise gegen Vorlage einer Sichttratte und der schriftlichen Erklärung, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, realisiert werden kann. Mit diesen Instrumenten können u.a. Rückzahlung von Krediten, Erfüllung von Werkverträgen, Bezahlung von Warenlieferungen sichergestellt werden. Standby-Akkreditive werden in der Regel den ERA unterstellt, wodurch die anwendbaren Artikel entsprechend gelten.