Schwesterschiffklausel
engl. sistership clause
Eine Klausel der Seekaskoversicherung, durch die bei Kollision zweier Schiffe des gleichen Reeders der Schaden so abgewickelt wird, als wenn es sich um zwei Reeder handeln würde.
Schwesterschiffklausel
engl. sistership clause
Eine Klausel der Seekaskoversicherung, durch die bei Kollision zweier Schiffe des gleichen Reeders der Schaden so abgewickelt wird, als wenn es sich um zwei Reeder handeln würde.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.