„neu für alt“-Klausel
engl. new for old clause
Eine Klausel der englischen Bedingungen für die Seekaskoversicherung „Institute Time Clauses„. Sie legt fest, dass keine Abzüge „neu für alt“ vorgenommen werden. Sonst würde der Versicherer einen angemessenen Abzug von den Entschädigungsleistungen vornehmen, wenn eine Versicherung zum Zeitwert vereinbart ist, aber durch einen versicherten Schadenfall Neuwerte zu ersetzen wären (z. B. Schiffsneubau infolge Totalverlust).