Negligence Clause
dt. Fahrlässigkeitsklausel

Im Chartervertrag vereinbarter Haftungsausschluss des Verfrachters für solche Schäden, die durch nautisch-technisches Verschulden seiner Besatzung bei der Navigation des Schiffs entstanden sind.



Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.

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