Marktordnungswaren
engl. goods subject to common market regulations

Marktordnungswaren sind die Erzeugnisse, die durch gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen gegenüber billigeren Drittlandswaren abgesichert werden. Bei der Einfuhr werden Ausgleichsabgaben fällig, um das Preisgefälle auszugleichen. Um die Ausfuhr von Marktordnungswaren nach dritten Ländern zu ermöglichen, werden demjenigen, der ausführt Ausfuhrerstattungen gewährt, die den jeweiligen Preisunterschied ausgleichen sollen.

Im Anhang I des EG-Vertrages (EGV) sind die betreffenden Erzeugnisse aufgelistet. Hierzu gehören direkt produzierte Erzeugnisse (z. B. Getreide) und mit diesen Produkten im Zusammenhang stehende Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe (z. B. Mehl). Höhere Verarbeitungsstufen werden als Nicht-Anhang I-Waren bezeichnet (z. B. Brot).

Marktorganisationen gibt es für Getreide, Reis, Fette, Schweinefleisch, Rindfleisch, Eier, Geflügelfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, Zucker, Bananen, Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, Saatgut, Hopfen, Rohtabak, Faserflachs- und -hanf, Trockenfutter, Milch und Milcherzeugnisse, Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur, Wein, Nicht-Anhang I-Waren.