Loss of hire
dt. Erlösausfall, Mietverlust
Begriff aus der Seekaskoversicherung. Es ist der Frachtausfall, den ein Reeder durch Ausfall seines Schiffes erleidet (z. B. infolge Reparatur). Dieser Ausfallschaden ist üblicherweise über die Seekaskoversicherung nicht versichert, kann aber über eine separate Consequential-Loss oder Trade Disruption Insurance (TDI) versichert werden.