Lastkraftwagen (Lkw)
engl. truck, lorry

Lastkraftwagen werden unterschieden in Lastkraftwagen ohne oder mit Anhänger (Lastkraftwagenzug) und Sattelzugmaschinen mit Sattelanhänger, -auflieger, Trailer (Sattelkraftfahrzeug) sowie Sonderfahrzeuge. Je nach Verwendungszweck werden sie mit Kasten (Koffer)-, Pritschen (mit oder ohne Spriegel und Plane)-, Tank-, Silo-, Kipper- oder Wechselaufbauten hergestellt. Darüber hinaus werden Bau-, Militär-, Feuerwehr-, Reinigungs- und viele andere Fahrzeuge mit Sonderaufbauten oder Verladehilfen (z.B. Krane, Hebebühnen) versehen.

Nach StVZO wird generell zwischen Lastkraftwagen (gemäß § 18 Ziff. 8 g StVZO ein zur Beförderung von Gütern bestimmtes Kraftfahrzeug) mit oder ohne Aufbau und Zugmaschinen (gemäß § 18 Ziff. 9 h StVZO ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern gebaute Kraftfahrzeuge) unterschieden. Des Weiteren sind dabei besonders die Abmessungen der Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, Anzahl der Anhänger, Kurvenlaufeigenschaften, Achslasten und Gesamtgewichte sowie die Motorleistungen zu berücksichtigen. Ausnahmen können unter möglichen Auflagen genehmigt werden.