Holder of the policy
Prinzip der Berechtigung des Inhabers der Versicherungspolice bzw. des Versicherungszertifikats. Der Versicherer leistet im Schadenfall mit befreiender Wirkung gegenüber dem, der das Originaldokument vorlegt.
Holder of the policy
Prinzip der Berechtigung des Inhabers der Versicherungspolice bzw. des Versicherungszertifikats. Der Versicherer leistet im Schadenfall mit befreiender Wirkung gegenüber dem, der das Originaldokument vorlegt.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.