Höchsthaftungssumme
engl. maximum limit

Werden die Maxima einer Generalpolice als Höchsthaftungssumme vereinbart, besteht eine Haftung des Versicherers bis zur Höhe des vereinbarten Maximums unabhängig davon, ob der Versicherungswert das Maximum übersteigt. Die Einrede der Unterversicherung entfällt.

(Vgl. Höchstversicherungssumme)