Gegenakkreditiv
engl. back-to-back L/C
Ein Gegenakkreditiv wird verwendet, wenn die Übertragung des Akkreditivs nicht möglich ist. Ist der Exporteur Zwischenhändler, eröffnet er ein rechtlich unabhängiges Akkreditiv zugunsten seines Lieferanten (Einkaufsakkreditiv). Der Importeur eröffnet ein Akkreditiv zugunsten des Zwischenhändlers (Verkaufsakkreditiv).