Gefährdungshaftung i. Z. m. Produkthaftung
engl. absolute liability, strict liability in tort
Haftung allein aus der Tatsache, dass durch das Vorhandensein eines bestimmten Gegenstandes eine Gefährdung Dritter gegeben ist. Es ist kein Verschulden erforderlich. Wann eine Gefährdungshaftung vorliegt, ist in den Gesetzen explizit geregelt.