Fahrlässigkeit
engl. negligence

Begriff aus dem bürgerlichen Recht und dem Strafrecht. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Rücksicht außer acht lässt. Je nachdem, in welchem Ausmaß dies geschieht, unterscheidet man zwischen leichter (einfacher) Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Die Unterscheidung ist in der Praxis häufig sehr schwer zu treffen. Ist ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, besteht i.d.R. kein Versicherungsschutz.