Einpunktklausel

Die Incoterms können in Einpunkt- und Zweipunktklauseln unterteilt werden. Einpunktklausel bedeutet, dass Kosten- und Gefahrtragung gleichzeitig vom Verkäufer auf den Käufer übergehen (z. B. fob). Bei einer Zweipunktklausel gehen sie an verschiedenen Orten/Zeitpunkten über (z. B. cif).