Bergung
engl. salvage
Bergung liegt vor, wenn ein in Seenot geratenes Schiff oder die auf diesem befindliche Ladung durch Dritte geborgen wird, nachdem die Besatzung die Verfügung über das Schiff bereits verloren oder aufgegeben hat. In der Binnenschifffahrt ohne Aufgabe der Verfügung.
(Vgl. Bergelohn)