Aufwendungsersatz
engl. reimbursement of expenses

Rechtsanspruch des Beauftragten gegenüber dem Auftraggeber auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte (§ 670 BGB). Im Rahmen eines Versicherungsvertrages Anspruch des Versicherungsnehmers auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Erfüllung seiner z. B. Rettungspflicht zur Abwendung oder Minderung des Schadens.