Akzept
engl. acceptance

Im Wertpapierwesen auch „Annahme eines gezogenen Wechsels“ genannt. Dies geschieht, wenn sich der Bezogene durch seine Unterschrift auf dem Wechsel zur Bezahlung verpflichtet. Als verbindliche Annahme gilt bereits die bloße Unterschrift des Bezogenen, die üblicherweise quer auf den linken Rand des Wechsels gesetzt wird.

In der Versicherung bezeichnet Akzept die Annahme eines Rückversicherungsangebotes.