Abtretungserklärung
engl. deed of assignment, letter of subrogation

Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden – §398 BGB. Die Abtretung ist eine in der Transportversicherung übliche Erklärung des Versicherungsnehmers / Versicherten, mit der dieser seine Forderung auf den Versicherer zum Zwecke des Regresses überträgt.

Nach der Regulierung eines Schadens unterzeichnet z. B. der frachtbriefmäßige Empfänger eine Abtretungserklärung, mit der die Rechte aus dem maßgeblichen Frachtvertrag für den Regress an den führenden Versicherer in Höhe der gezahlten Entschädigung abgetreten werden.