Abtretungserklärung
engl. deed of assignment, letter of subrogation
Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden – §398 BGB. Die Abtretung ist eine in der Transportversicherung übliche Erklärung des Versicherungsnehmers / Versicherten, mit der dieser seine Forderung auf den Versicherer zum Zwecke des Regresses überträgt.
Nach der Regulierung eines Schadens
unterzeichnet z. B. der frachtbriefmäßige Empfänger
eine Abtretungserklärung, mit der die Rechte aus dem maßgeblichen Frachtvertrag
für den Regress
an den führenden Versicherer in Höhe der gezahlten Entschädigung
abgetreten werden.