4. Unfallbeschreibung (Delmenhorst)


Ein LKW-Gespann, quer beladen mit 2 m Kurzholzstämmen, hat in einer Autobahnauffahrt ohne Unfallsituation und Anpassungsbremsung große Teile seiner Ladung vom Anhänger verloren (Abb. 1). Die Ladung, 2 m Kurzholzstämme Laubholz, teilweise beschneit, war ohne eine seitliche Ladungssicherung transportiert worden. Die "Sicherung" auf dem Anhänger bestand lediglich durch zwei längs übergespannte Gurte.




Abbildung 1



Abb. 2 zeigt das Holz nach der Wiederbeladung. Zum einen ist deutlich zu erkennen, dass die Kurzholzstämme teilweise mit Wurzelansätzen nicht egal auf dem Anhänger liegen, sondern teilweise nach rechts oder links vorgeneigt. Die übergespannten Gurte berühren teilweise über längere Strecken (> 1 m) die Ladung überhaupt nicht und können somit keinerlei sichernde Wirkung entfalten. In Abhängigkeit vom Umschlingungswinkel beschränkt sich die Sicherungskraft primär auf den vorderen und hinteren Umschlingungsbereich.




Abbildung 2



Nach den Verladeempfehlungen vom Oktober 2006 ist Kurzholz quergeladen ausschließlich in maximal 7 m langen Stapeln und nicht ohne eine seitliche Sicherung zu transportieren. Insbesondere bei beschneiten Holz sind zwingend weitere Sicherungsmaßnahmen dringend erforderlich.

Abb. 3 zeigt den Anhänger nach dem Wiederbeladen von hinten mit den zwei übergespannten Gurten. Das unegal liegende Holz weist mehrere erheblichen Wurzelansätze auf und ist teilweise beschneit. Einige Stämme liegen zu der einen oder anderen Seite geneigt. Diese naturbedingte Lage der Hölzer begünstigt ein Abrutschen der Ladung.




Abbildung 3