2. Unfallbeschreibung (Höxter)


Örtlichkeit: Die B 64 Richtung Höxter, Ortseingang Höxter-Godelheim aus Richtung Brakel.

Der Unfallbeteiligte 1 fuhr ein Sattelkraftfahrzeug mit Auflieger, der mit drei Stapeln 3 m langer, beschneiter Buchenholzstämmen beladen war. Zwei Rungenpaaren hielten die Stapel seitlich und zumindest der vordere und der hintere Stapel wurden von zwei Niederzurrungen "gesichert".

Als sich das Fahrzeug einer Ortseinfahrt näherte, musste der Fahrer eine Anpassungsbremsung wegen einer Querungshilfe (Verkehrsinsel) vornehmen. Dabei verrutschte der vordere Ladeschemel des mittleren Holzstapels nach vorne. Daraufhin wurden die Baumstämme des mittleren Holzstapels nicht mehr gehalten und fielen vom Fahrzeug. Durch die Stämme wurde die Fahrbahn beidseitig und die Querungshilfe großflächig mit den Buchenholzstämmen kontaminiert. Verletzte und weitere Unfallbeteiligte gab es nicht, da sich zum Unfallzeitpunkt keine Fußgänger und Fahrzeuge im Bereich des Unfalls und der Kontaminationsflächen befanden.



Bildbeschreibung:

Abb. 1 zeigt das Sattelkraftfahrzeug von vorne links. Auf dem ersten Stapel sind beschneite Holzstämme zu erkennen. In der oberen Lage ist ein Holzstamm zu erkennen, der vermuten lässt, dass dieser bei dem Bremsvorgang nach hinten verrutscht ist. Auch die Lage der Gurte stützt diese Vermutung.




Abbildung 1



Die Abb. 2 zeigt die Querungshilfe und die großflächig mit Kurzholzstämmen kontaminierte Fahrbahn.




Abbildung 2



Die Abb. 3 zeigt das Fahrzeug mit dem verrutschten Ladeschemel. Gut zu erkennen ist, dass der gesamte zweite Ladungsstapel das Fahrzeug verlassen hat.




Abbildung 3


Eine der Grundvoraussetzungen für den Transport von Rohholz ist neben der Sicherung des Rohholzes auf dem Fahrzeug nach den Verladeempfehlungen vom Oktober 2006 die fachgerechte Fixierung der Ladeschemel, ohne die eine sichere Verladung und Transport unmöglich ist.