Ausrüster
Ist zeitweise Besitzer eines ihm nicht gehörenden Seeschiffes, der dieses mit Besatzung einschließlich Kapitän versieht und für seine Rechnung verwendet. Dritten gegenüber gilt er als Reeder.
Ausrüster
Ist zeitweise Besitzer eines ihm nicht gehörenden Seeschiffes, der dieses mit Besatzung einschließlich Kapitän versieht und für seine Rechnung verwendet. Dritten gegenüber gilt er als Reeder.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.