Aufruhr
engl. riot(s)
Bezeichnung für eine Zusammenrottung, eines zahlenmäßig nicht unerheblichen Volksteils, um einen mit Gewalt verbundenen Kampf gegen die Staatsgewalt zu führen. Der Begriff überschneidet sich teilweise mit demjenigen der
„Inneren Unruhen„.
Aufruhr ist in der Güterversicherung eine „ausgeschlossene Gefahr“, kann jedoch z. B. im Rahmen einer Streik- und Aufruhrklausel wieder eingeschlossen
werden.
(Vgl. Politisches Risiko)
Weitere Informationen / Allgemeine Versicherungsbedingungen:
TIS-Startseite > Transportversicherung > DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004
> Streik- und Aufruhrklausel (8 KB)