Aussperrung
engl. lock out
Planmäßige Ausschließung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitskampfes. Aussperrung ist in der Güterversicherung eine ausgeschlossene Gefahr, kann jedoch z. B. im Rahmen einer Streik- und Aufruhrklausel wieder eingeschlossen werden.
(Vgl. Politisches Risiko)
Weitere Informationen / Allgemeine Versicherungsbedingungen:
TIS-Startseite > Transportversicherung > DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004
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Streik- und Aufruhrklausel (8 KB)