Dual Use-Waren
Waren, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können und deshalb in besonderem Maße der Ausfuhrkontrolle unterworfen sind. Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne Ausfuhrgenehmigung exportiert werden.
Dual Use-Waren
Waren, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können und deshalb in besonderem Maße der Ausfuhrkontrolle unterworfen sind. Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne Ausfuhrgenehmigung exportiert werden.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.