Einschussquittung

In Fällen von großer Haverei muss vor Auslieferung der Güter der Havarie-grosse-Beitrag sichergestellt sein (§ 731 HGB). Deshalb kann ein Bardepot verlangt werden, über das eine Einschussquittung zu erteilen ist.

(Vgl. Havarie, Dispache)