Einschussquittung
In Fällen von großer Haverei muss vor Auslieferung der Güter der Havarie-grosse-Beitrag sichergestellt sein (§ 731 HGB). Deshalb kann ein Bardepot verlangt werden, über das eine Einschussquittung zu erteilen ist.
Einschussquittung
In Fällen von großer Haverei muss vor Auslieferung der Güter der Havarie-grosse-Beitrag sichergestellt sein (§ 731 HGB). Deshalb kann ein Bardepot verlangt werden, über das eine Einschussquittung zu erteilen ist.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.