Für behaltene Ankunft
Totalverlust-Klausel in der Seeversicherung, nach der der Versicherer nur dann haftet, wenn das Schiff oder die Güter total verloren gehen bzw. ihren Bestimmungsort nicht erreichen.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.