Himalaya-Klausel
engl. Himalaya clause
Es handelt sich hierbei um eine frühere Konnossement-Klausel. Sie bezweckt eine Haftungsbefreiung für die Hilfspersonen des Verfrachters oder Reeders, die selbst, wenn gegen sie Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, eine Haftungsbeschränkung für sich nicht in Anspruch nehmen können, während der Verfrachter oder Reeder nur beschränkt haftet.