IVR

Ehemalige Abkürzung für „Internationale Vereinigung des Rheinschiffsregisters“. Seit Juni 2001 steht die Bezeichnung für die „Internationale Vereinigung zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Binnenschifffahrt und der Versicherung und zur Führung des Binnenschiffsregisters in Europa“. Die IVR führt neben dem Register die Inspektion von Binnenschiffen durch anerkannte Experten durch. Die Erteilung von Tauglichkeitsattesten entfällt ab 12/2004; neu eingeführt wurde die Schadenverhütungsuntersuchung.

Internet: www.ivr.nl