Inhaber-Konnossement
engl. bearer bill of lading

Hinsichtlich der Übertragung von Konnossementen handelt es sich hierbei um eine Form, bei der der Empfänger nicht genannt wird. Der Eigentumserwerb (die Übertragung der Ware) erfolgt durch Einigung und Übergabe. In Deutschland nicht üblich, hier meist Namens- oder Order-Konnossement.