Kollisionsersatz an Dritte
In der Seekaskoversicherung / Flusskaskoversicherung abdeckbarer Schaden eines Versicherungsnehmers, den er im Falle eines Zusammenstoßes von Schiffen Dritten zu ersetzen hat.
Kollisionsersatz an Dritte
In der Seekaskoversicherung / Flusskaskoversicherung abdeckbarer Schaden eines Versicherungsnehmers, den er im Falle eines Zusammenstoßes von Schiffen Dritten zu ersetzen hat.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.