Kollisionshaftung
engl. collission liability
Haftung (nach §§ 735 – 737 HGB) eines Reeders für einen Schaden, den sein Schiff bei einer Kollision verschuldet bzw. mitverschuldet hat. Versicherung im Rahmen der Seekaskoversicherung.
Kollisionshaftung
engl. collission liability
Haftung (nach §§ 735 – 737 HGB) eines Reeders für einen Schaden, den sein Schiff bei einer Kollision verschuldet bzw. mitverschuldet hat. Versicherung im Rahmen der Seekaskoversicherung.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.