Kabotage
engl. cabotage
Das Recht, innerhalb eines fremden Staates, Güter zu befördern. Frachtführer, die in einem EU-Land niedergelassen sind, dürfen ohne Einschränkung Waren innerhalb eines anderen Mitgliedstaates befördern. Der Frachtführer haftet nach den jeweiligen innerstaatlichen Haftungsbestimmungen.