Lagerschein
engl. warehouse receipt, warehouse warrant

Wertpapier, das die Lagerung von Gütern ausweist. Kann als Namen-, Order- oder Inhaberpapier ausgestellt sein. Der Lagerhalter, der sich öffentlich zur Aufbewahrung von Waren anbietet, kann von der zuständigen Behörde die Bewilligung erhalten, für die bei ihm eingelagerten Güter Warenpapiere auszugeben, denen die Eigenschaft eines Wertpapiers zukommt. Als Bestätigung für die Annahme von Gütern zur Einlagerung werden meistens Lagerempfangsscheine herausgegeben, welche bloßen Beweismittel-, nicht aber Wertpapiercharakter aufweisen.