Leckage
engl. leakage
Auslaufen von Flüssigkeiten bzw. Undichtigkeit von Behältern; eine der sogenannten „Sondergefahren“, deren Versicherung immer ausdrücklich zu beantragen ist. Bei der Versicherung von Flüssigkeiten in Fässern, Kanistern, Kesselwagen u. ä. einschließlich Leckage wird meist eine Abzugsfranchise vereinbart, die je nach der Höhe des erfahrungsgemäß eintretenden natürlichen Schwundes zwischen 0,5 und 5 % liegt.